dooh-it

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) PWM ist über die von ihr entwickelte Plattform dooh-it in der Lage, Werbespots des Kunden über Bildschirme an relevanten Werbestandorten, insbesondere Tankstellen, zu präsentieren. Hierzu schließen PWM und der Kunde entsprechende Werbeverträge ab; die vorliegenden AGB gelten für die durch diese Werbeverträge entstandene Geschäftsbeziehung zwischen PWM und dem jeweiligen Kunden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PWM ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, so auch dann, wenn PWM in Kenntnis der AGB des Käufers ihm gegenüber Leistungen erbringt.

(3) Die im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden (Einzelvertrag) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf seine Geschäftsbeziehung zur PWM bedürfen zumindest der Textform.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote von PWM sind freibleibend; auch die Darstellung der Angebote der PWM über das Internetportal doohit.de stellt kein rechtlich verbindliches Angebot sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits Angebote zu unterbreiten bzw. Bestellungen abzugeben. Der Werbevertrag kommt mit dem Kunden erst durch eine Auftragsbestätigung von PWM auf eine Anfrage/ Bestellung des Kunden zustande; diese Auftragsbestätigung bedarf zumindest der Textform.

(2) Der mit dem Werbekunden geschlossene Einzelvertrag regelt, welche Werbung des Kunden zu welchem Preis und in welcher Häufigkeit über die Plattform dooh-it präsentiert wird.


§ 3 technische Voraussetzungen

(1) Der Kunde erstellt die über die Plattform dooh-it zu präsentierende Werbung in eigener Verantwortung.

(2) Damit die Werbung des Kunden über die Plattform dooh-it präsentiert werden kann, muss diese in ausreichender Qualität und dem technischen Standard entsprechend bereitgestellt werden.

§ 4 inhaltliche Voraussetzungen der Werbung; Eingriffsrecht

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm erstellte Werbung keine Rechte Dritter, insbesondere keine Wettbewerbs-, Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte verletzt und zudem inhaltlich weder gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, weitere Werbeverbote oder die guten Sitten verstößt, noch in irgendeiner Weise jugendgefährdende, diskriminierende, rassistische oder politische Inhalte enthält.

(2) Der Kunde stellt weiterhin sicher, dass die von ihm erstellte Werbung alle relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt und die Berechtigten mit der Weitergabe/ Veröffentlichung sämtlicher in der jeweiligen Werbung eventuell enthaltener personenbezogener Daten einverstanden sind.

(3) Im Falle, dass die Werbung des Kunden gegen die Bestimmungen gem. Ziff. 1., 2. verstößt, ist PWM berechtigt, die Präsentation solcher Werbung zu verweigern, bzw. (soweit eine Präsentation bereits erfolgt ist) – die Werbung ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden zur Beseitigung des Verstoßes zu löschen.

(4) Im Falle der Inanspruchnahme von PWM durch Dritte wegen behaupteter Verletzung der Verpflichtungen zu Ziff. 1., 2. stellt der Kunde PWM vollständig von allen Verpflichtungen aus dieser Inanspruchnahme frei.

§ 5 Lieferzeit

Soweit in dem Einzelvertrag mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist und die Werbung des Kunden die Vorgaben der §§ 3,4 dieser AGB einhält, wird PWM die Werbung spätestens nach drei Werktagen nach Vertragsabschluss als Bildschirmwerbung präsentieren; die Präsentation erfolgt während der üblichen Öffnungszeigen der jeweiligen Werbestandorte/Tankstellen in der in dem Einzelvertrag vereinbarten Häufigkeit.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern in dem Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der PWM, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird gegenüber dem Kunden – soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart – unmittelbar nach Vertragsschluss abgerechnet und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.

(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Dienstleistung bleiben die Gegenrechte des Kunden gem. § 7 dieser AGB unberührt.

§ 7 Gewährleistung

(1) PWM gewährleistet die technische Funktion der von ihr an den Werbestandorten eingesetzten Hard- und Software mit einer Verfügbarkeit von 95% in der vereinbarten Qualität und Häufigkeit. PWM gewährleistet jedoch keine bestimmte Anzahl von Werbestandorten, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist und steht natürlich auch nicht für den Erfolg ein, den sich der Kunde von seiner Werbung verspricht.

(2) Im Falle einer Störung von Hard- und/oder Software, die zu einem Ausfall der Werbung führt, ist PWM verpflichtet, die Störung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu beseitigen. Soweit die Mängelbeseitigung in einem Zeitraum von 5 Tagen erfolgt, kann der Kunde aus diesem vorübergehenden Werbeausfall gegenüber PWM keine Mängelrechte herleiten; gelingt die Mängelbeseitigung in dem vorgenannten Zeitraum nicht, steht dem Kunden das Recht zu, die von ihm gezahlte Vergütung angemessen zu mindern. Die Angemessenheit bestimmt sich nach dem Verhältnis, in welchem die Dauer des Werbeausfalls (nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist) zu der vertraglich vereinbarten Werbezeit im jeweiligen Abrechnungszeitraum steht.

§ 8 Haftung

(1) Jegliche weitergehende Haftung von PWM – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PWM lediglich

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie

– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) PWM haftet nicht für die Sicherheit der Zugangsdaten (Email + Passwort) des Kunden zur Plattform. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden, seine Zugangsdaten möglichst sicher zu wählen und niemandem diese mitzuteilen.

§ 9 Vertragsdauer

(1) Sofern in dem Einzelvertrag mit dem Kunden in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gilt der abgeschlossene Werbevertrag auf unbestimmte Zeit und ist für jede der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.

(2) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen seine Verpflichtungen gem. § 4 dieser AGB verstößt.

(3) Jegliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen PWM und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der PWM in der Kölner Straße 20 in 51702 Bergneustadt. Entsprechendes gilt auch, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

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